Gesundheitsschutz und Arbeitsrecht

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Gefährungsbeurteilung psychischer Belastungen, schrittweise Wiedereingliederung

Dieser Workshop wendet sich an Geschäftsführer, Personalverantwortliche, und alle Personen, die sich im Unternehmen für die Gesundheit der Beschäftigten einsetzen.

 

Sie erfahren, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die gesetzlichen Anforderungen im Gesundheitsschutz zu erfüllen. Sie kennen anschließend die genauen Unterschiede zwischen BEM, stufenweiser Wiedereingliederung und Gefährdungsbeurteilung. Auf dieser Basis können Sie beurteilen, welche Maßnahme in welcher Situation zielführend im Sinne effektiven Gesundheitsschutzes in Ihrem Unternehmen ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Inhalte:

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX (§ 84 Abs. 2 SGB IX a. F.):  gesetzlich vorgeschriebenes Unterstützungsangebot;  Vorbereitung bzw. Vermeidung krankheitsbedingter Kündigungen
  • Wie genau gestalten Sie ein BEM? Einladungsschreiben, Einbeziehung der Beteiligten, Auswahl der Experten, Strukturierung der Maßnahmen, Datenschutz, und Dokumentation
  • Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG als obligatorische Präventionsmaßnahme – speziell für psychische Belastungen
  • Wiedereingliedern statt Neueinstellen – So gelingt die stufenweise Wiedereingliederung gemäß § 44 SGB IX
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat beim Gesundheitsschutz: Reichweite der Mitbestimmungsrechte, zweckmäßige Betriebsvereinbarungen
  • Zu teuer? Realistische Beurteilung der Kosten-/Nutzenverhältnisse für die verschiedenen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes

Termin und Ort:

Nach Vereinbarung.

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